Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Nationalpark Thayatal GmbH

(FN 178383d)

 

Präambel:

Die Nationalpark Thayatal GmbH ist eine gemeinnützige Zweckgesellschaft der Republik Österreich und des Landes Niederösterreich, die aufgrund einer Vereinbarung nach 15a B-VG zwischen diesen Gebietskörperschaften errichtet wurde und mit der Verwaltung des Nationalparks Thayatal betraut ist.

Zu den Aufgaben der Nationalpark Thayatal GmbH (im Folgenden kurz „Gesellschaft“ genannt) zählen neben der Verwaltung des Nationalparks im engeren Sinn und der der Gesellschaft hiefür zugewiesenen gesetzlichen Aufgaben auch privatwirtschaftliche Agenden, wie die Organisation von Angeboten für Besucher, der Verkauf von Andenken, Büchern oder sonstigen nationalparkbezogenen Gegenständen, die Vermietung von Fahrrädern, die Durchführung von Veranstaltungen, die Beherbergung und Verpflegung von Gästen, insbesonders Schülergruppen, die Durchführung von Vorträgen und geführten Touren und Wanderungen, etc. Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen sollen Grundlage für die privatwirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft, egal ob als Bezieher von Leistungen oder Abgeber derselben, bilden.

 

Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  1. Die Gesellschaft schließt Verträge, sowohl über die von ihr für ihre Kunden erbrachten Leistungen, als auch für Lieferungen und Leistungen, die an sie erbracht werden, ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab.
     
  2. Die Gesellschaft akzeptiert keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden und Lieferanten, auch nicht in Teilen, soweit diese nicht ausdrücklich und schriftlich als Vertragsgrundlage vereinbart werden. Durch den Abschluss von Verträgen mit der Gesellschaft, egal in welcher Form, akzeptiert der Vertragspartner diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Rücksicht auf seine allfälligen eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder andere Liefergrundlagen, die mit Vertragsabschluss ausdrücklich als abbedungen gelten.
     
  3. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf der Homepage der Gesellschaft, www.np-thayatal.at, abrufbar ist. Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen während laufender Geschäftsbeziehungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben und gelten die so kommunizierten Änderungen auch für bereits laufende Verträge ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe, wenn der Vertragspartner nicht ausdrücklich und schriftlich binnen 14 Tagen der Geltung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht. Darauf wird der Vertragspartner in der Verständigung von einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ausdrücklich hingewiesen.

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Form des Vertragsabschlusses:

  1. Die Gesellschaft schließt Verträge ausschließlich schriftlich ab, im Regelfall durch die Abgabe eines Angebotes, das vom Vertragspartner schriftlich, mündlich oder konkludent angenommen wird.
     
  2. Die Angebote der Gesellschaft sind auch dann rechtlich gültig, wenn sie per E-Mail und ohne Unterschrift ergehen, aber nachweislich von der Gesellschaft stammen. Im Zweifelsfall ist dafür diejenige Partei beweispflichtig, die sich darauf beruft.
     
  3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie von Angeboten der Gesellschaft abweichende oder ergänzende Zusagen sind nur in Schriftform und diesfalls mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift der Gesellschaft gültig und verbindlich.

 

Leistungen:

  1. Die von der Gesellschaft abgegebenen Angebote beinhalten jeweils nur die ausdrücklich darin angeführten Leistungen und verstehen sich jeweils zuzüglich allfälliger mit diesen Leistungen verbundenen Fremdkosten, Porti, Abgaben, Steuern und Gebühren, sowie allfälliger Reisekosten und sonstiger Spesen. Diese allenfalls mit der angebotenen Leistung zusätzlich verbundenen Kosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand zusätzlich zum angebotenen Entgelt verrechnet.
     
  2. Vereinbarte Fristen und Termine für Leistungen der Gesellschaft sind grundsätzlich keine Fixtermine, wenn sie nicht ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet werden. Ausdrücklich vereinbarte Termine für Veranstaltungen, Führungen, Beherbergung und Verpflegung sowie die Vermietung von Fahrrädern gelten jeweils naturgemäß als Fixtermin. Bei Führungen und Veranstaltungen steht es der Gesellschaft aber zu, aus organisatorischen Gründen, bei zu geringer Teilnehmerzahl, aus Naturschutzgründen oder witterungsbedingt, Programmänderungen auch kurzfristig vorzunehmen oder Führungen und Veranstaltungen, auch kurzfristig, abzusagen, ohne dass dies den Vertragspartner zum Vertragsrücktritt oder zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt. Werden aus den genannten Gründen Terminverschiebungen von Führungen und Veranstaltungen um mehr als drei Stunden erforderlich, kann der Vertragspartner seine Teilnahme kostenfrei stornieren und erhält sein allenfalls bereits bezahltes Entgelt zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche des Vertragspartners sind aber ausdrücklich ausgeschlossen.
     
  3. Bei der Vermietung von Räumlichkeiten, Einrichtungen, Anlagen oder Geräten der Gesellschaft, auch zur kurzfristigen Verwendung, gilt ausdrücklich und zusätzlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die dafür vorgesehene und dem Vertragspartner zur Kenntnis gebrachte Benutzungsordnung der Gesellschaft als vereinbart und verpflichtet sich der Vertragspartner diese Benutzungsordnung entsprechend einzuhalten und haftet er auch für Schäden, die aus Verstößen gegen die Benutzungsordnung der Gesellschaft entstehen für sich und andere zur Sphäre des Vertragspartners zu zählende Nutzer.
     
  4. Leistungen der Gesellschaft sind ausschließlich für private Zwecke gedacht und dürfen nicht für kommerzielle, politische oder sonstige, nicht der privaten und persönlichen Nutzung des Leistungsempfängers dienende, Zwecke genutzt werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich eine konkrete andere Nutzung vereinbart und zugelassen wurde. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung behält sich die Gesellschaft den Ausschluss von der vereinbarten Leistung vor, wobei das vereinbarte Entgelt dennoch als pauschale Vertragsstrafe vereinbart bleibt und zu bezahlen ist. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, bleiben aufrecht. Ein vom Vertragspartner durch die widerrechtliche Nutzung erzielter Vorteil bzw. Erlös ist in vollem Umfang an die Gesellschaft herauszugeben bzw. zu erstatten.

 

Entgelt:

  1. Grundsätzlich gelten die angebotenen Entgelte mit der entsprechenden Vertragsannahme, Bestellung oder Buchung als vereinbart. Für personenbezogene Angebote gelten die angegebenen Preise, wenn nichts anderes vereinbart wird, pro Person.
     
  2. Wenn für Dienstleistungen der Gesellschaft kein bestimmtes Entgelt vereinbart wurde, gilt ein leistungsbezogenes Entgelt von € 30,-- pro angefangener Stunde und für jeden für diesen Auftrag tätigen Mitarbeiter der Gesellschaft, zuzüglich der gesetzlich jeweils gültigen Umsatzsteuer, als vereinbart.

    Dieser Stundensatz gilt auch für die zeitliche Überschreitung von pauschal vereinbarten Leistungen, wie Veranstaltungen und Führungen für Gruppen, wie insbesondere wegen eines verspäteten Beginns, einer erforderlichen Überschreitung der vereinbarten Dauer oder von Mehraufwendungen in der Vor- und Nachbereitung, wenn und insoweit die Gründe dafür vom Vertragspartner zu vertreten sind bzw. dessen Sphäre entstammen. Beispiele hierfür sind eine verspätete Ankunft des Vertragspartners oder der Gruppe, besonders gewünschte oder notwendige Aufenthalte oder zusätzliche Informationen, längere Aufenthalte oder Wegzeiten infolge körperlicher Gebrechen oder Unzulänglichkeiten des Vertragspartners bzw. der Teilnehmer, sowie Wartezeiten und besonderer zusätzlicher Personal- und Sachaufwand bei Notfällen.
     
  3. Sämtliche vereinbarten bzw. zustehenden Entgelte sind sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Bei einem Zahlungsverzug des Vertragspartners von mehr als 14 Tagen werden Verzugszinsen von 8 % p.a. ab diesem Zeitpunkt verrechnet.

 

Rücktritt und Stornogebühren:

  1. Ein Rücktritt von einem abgeschlossenen Vertrag vor Beginn der Leitungserbringung durch die Gesellschaft ist vom Vertragspartner ausschließlich schriftlich an die Gesellschaft unter den nachstehenden Bedingungen möglich:
     
  2. Allenfalls anfallende Kosten und Stornogebühren Dritter, sind vom rücktretenden Vertragspartner der Gesellschaft in voller Höhe, ohne Rücksicht auf den Rücktrittsgrund, zu ersetzen.
     
  3. Darüber hinaus hat der rücktretende Vertragspartner der Gesellschaft folgende Stornogebühren zu leisten, die unabhängig von einem Nachweis konkret anfallender Kosten, vereinbart sind:

    Bei individuellen Vereinbarungen von eintägigen Veranstaltungen oder Leistungen, ausgenommen solche laut veröffentlichtem Veranstaltungsprogramm, wird bei Abmeldung bis 48 Stunden vor Beginn der gebuchten Veranstaltung keine Stornogebühr verrechnet. Bei einer späteren Abmeldung fällt eine Stornogebühr von 50 % der Teilnahmegebühr an. Bei unentschuldigtem Nicht-Erscheinen oder bei Abbruch der Veranstaltung durch den/die Teilnehmer/in ist die gesamte vereinbarte Teilnahmegebühr zu bezahlen. Eine Stornogebühr entfällt bei rechtzeitiger Nominierung eines Ersatzteilnehmers/einer Ersatzteilnehmerin vor Beginn der Veranstaltung, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung anstelle des stornierenden Teilnehmers/der Teilnehmerin in dessen Verpflichtungen vollinhaltlich eintritt.

    Bei Mehrtagesveranstaltungen wird bei Abmeldung bis 6 Monate vor dem gebuchten Termin keine Stornogebühr in Rechnung gestellt. Bei Abmeldungen zwischen 6 Monate und einem Monat vor dem gebuchten Termin fällt eine Stornogebühr von 10 % des vereinbarten Entgeltes an. Bei Abmeldung bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 30 %, bei einer späteren Abmeldung 80 % des vereinbarten Entgeltes. Bei einem krankheitsbedingten Ausfall des Teilnehmers/der Teilnehmerin von einer gebuchten Veranstaltung bzw. Leistung wird seitens der Gesellschaft auf eine Stornogebühr dann verzichtet, wenn eine entsprechende ärztliche Bestätigung vorgelegt wird.

 

Mängel/Gewährleistung:

  1. Allfällige Mängel an den von der Gesellschaft versprochenen und erbrachten Leistungen sind unverzüglich, bei sonstigem Verlust von Gewährleistungs- und allfälligen Schadenersatzansprüchen, nachweislich und schriftlich zu rügen. Soweit dies nicht gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstößt, sind Ansprüche aus Mängeln, die nicht unverzüglich, zumindest aber innerhalb von 5 Tagen ausdrücklich und schriftlich gerügt wurden, jedenfalls ausgeschlossen.
     
  2. Bei berechtigten Mängelrügen steht es der Gesellschaft frei, den aufgetretenen Mangel zu verbessern oder für diesen eine angemessene Preisminderung zu gewähren. Eine vollständige Wandlung des Vertrages aufgrund einer mangelhaften Leistungserbringung ist jedenfalls ausgeschlossen.

 

Schadenersatzansprüche:

  1. Schadenersatzansprüche gegen die Gesellschaft sind, außer bei Vorsatz, auf einen Betrag von € 500.- beschränkt. Bei Verbrauchern nach dem Konsumentenschutzgesetz gilt diese Beschränkung nur bei leichter Fahrlässigkeit der Gesellschaft und nicht bei Personenschäden.

 

Urheberrechte:

  1. Sämtliche Leistungen der Gesellschaft, wie insbesonders Vorträge, Führungen oder Veranstaltungen und die dabei zur Verfügung gestellten schriftlichen Unterlagen, Zusammenfassungen, Folder, Karten, etc., einschließlich der darin enthaltenen oder davon angefertigten Lichtbilder sind jedenfalls urheberrechtlich geschützt und werden Werknutzungsrechte an solchen Leistungen, Druckwerken oder Lichtbildern von der Gesellschaft nur ausdrücklich und schriftlich eingeräumt. Eine konkludente oder mündliche Einräumung von Werknutzungsrechten an Leistungen, Druckwerken oder Lichtbildern der Gesellschaft ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für die Gestaltung solcher Leistungen, als auch für die darin enthaltenen Texte, die zur Verfügung gestellten Fotos und sämtliche sonst urheberrechtlich geschützten von der Gesellschaft im Rahmen des Vertragsverhältnisses hergestellten Werke.
     
  2. Bei der widerrechtlichen Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke durch Kunden oder Leistungsempfänger der Gesellschaft ohne ausdrücklich und schriftliche Werknutzungsbewilligung wird zumindest ein pauschalierter Schadenersatz als Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,-- pro Verwendung und Werk vereinbart, ohne dass irgendein Schaden tatsächlich eingetreten sein oder nachgewiesen werden muss. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche aufgrund tatsächlich eingetretener höherer Schäden durch die Gesellschaft bleibt aber ausdrücklich und vollständig vorbehalten.
     
  3. Wer widerrechtlich urheberrechtlich geschützte Werke der Gesellschaft aus einer Leistungsbeziehung mit der Gesellschaft verwendet, ist auch verpflichtet, sämtliche Aufwendungen der Gesellschaft zur Nachforschung und Aufdeckung widerrechtlicher Nutzungen, auch dabei entstehende Kosten Dritter, sowie sämtliche Kosten der Geltendmachung der Ansprüche der Gesellschaft aus der widerrechtlichen Werknutzung (wie Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten, Kosten der rechtsfreundlichen Vertretung und Beratung, etc.) zu ersetzen.
     
  4. Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke der Gesellschaft noch während eines laufenden Vertragsverhältnisses berechtigt die Gesellschaft jedenfalls, die Vertragsbeziehung einseitig und mit sofortiger Wirkung zu beenden. Im Falle einer solchen Beendigung der Vertragsbeziehung behält die Gesellschaft aber sämtliche Ansprüche auf das vereinbarte Entgelt in voller Höhe, zusätzlich zu darüber hinausgehenden Ansprüchen, egal welcher Art..

 

Datenschutz:

  1. Die Gesellschaft bearbeitet personenbezogene Daten von Kunden und Lieferanten ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken. Mit Abschluss eines Vertrages mit der Gesellschaft durch Kunden und Lieferanten stimmen dies überdies einer Verarbeitung der Daten für sämtliche zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen erforderlichen Zwecke ausdrücklich zu.
     
  2. Mit Abschluss eines Vertrages mit der Gesellschaft erklärt sich die Vertragspartei der Gesellschaft (Kunde oder Lieferant) auch ausdrücklich damit einverstanden, regelmäßig eine elektronische Kommunikation, wie Newsletter oder ähnliches, durch die Gesellschaft zugestellt zu bekommen, ohne dass es einer ausdrücklichen weiteren Zustimmung bedarf. Jede Vertragspartei kann die Zustimmung zu dieser elektronischen Kommunikation seitens der Gesellschaft jederzeit durch ausdrückliche Abbestellung widerrufen.
     
  3. In der auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlichten Datenschutzerklärung sind sämtliche Informationen zu den verarbeiteten und gespeicherten personenbezogenen Daten enthalten. Sollte es, trotz aller Sorgfalt, vorkommen, dass personenbezogene Daten von Vertragsparteien von der Gesellschaft fehlerhaft oder unberechtigt bearbeitet oder gespeichert wurden, werden diese Daten unmittelbar nach Kenntnisnahme oder Aufforderung umgehend richtiggestellt oder notwendigenfalls gelöscht.

 

Zustellungen:

  1. Zustellungen an Vertragspartner der Gesellschaft sind jedenfalls rechtsgültig an die vom Vertragspartner zuletzt verwendete oder auf Briefen, in E-Mails oder einer Homepage angeführten Postadressen oder E-Mail-Adressen möglich und zulässig, sowie rechtswirksam, unabhängig davon, ob diese Zustellung den Vertragspartner tatsächlich erreicht bzw. ihm tatsächlich zukommt. Solange ein Vertragspartner nicht ausdrücklich und schriftlich eine neue Adresse oder E-Mail Adresse bekannt gibt oder der Zustellung per E-Mail widerspricht, sind Zustellungen in der obigen Form zulässig und rechtsverbindlich und treten die rechtlichen Konsequenzen bereits mit der Postaufgabe bzw. dem elektronischen Versand ein, unabhängig davon, ob die Sendung tatsächlich in den Zustellungsbereich des Vertragspartners gelangt.

 

 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand:

  1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, das UN Kaufrecht ist jedenfalls ausgeschossen.
     
  2. Erfüllungsort ist in jedem Fall der Sitz der Gesellschaft und werden sämtliche Verträge, sowohl hinsichtlich Leistungen der Gesellschaft, als auch über vereinbarte Lieferungen und Leistungen an die Gesellschaft, ausschließlich am Sitz der Gesellschaft erfüllt, auch wenn Leistungen körperlich oder elektronisch versendet werden. Dies bedeutet, dass sämtliche Leistungen der Gesellschaft an ihre Leistungsempfänger mit der Versendung erbracht sind, unabhängig ob und wann diese beim Kunden einlangen. Lieferungen und Leistungen an die Gesellschaft gelten erst dann als erfüllt, wenn sie tatsächlich am Sitz der Gesellschaft einlangen bzw. von der Gesellschaft tatsächlich übernommen werden.
     
  3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Gesellschaft und ihren Kunden und Lieferanten, sowie allen daraus weiter entstehenden Rechtsbeziehungen, einschließlich allfälliger Haftungen, ergebenden Streitigkeiten ist das für die Gesellschaft an ihrem Sitz in 2082 Hardegg örtlich und sachlich zuständige Gericht.

 

Bezahlung

  1. Kreditkartenzahlungen zugunsten der Skischule werden von der TREKKSOFT AG, Hauptstrasse 15, 3800 Matten, Schweiz ("TREKKSOFT"), eingezogen. TREKKSOFT wird als TREKKSOFT TOUR BOOKING auf Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheinen. Die Domain, in der Sie Ihre Zahlung eingeben und bearbeiten, ist Eigentum von TREKKSOFT und wird von TREKKSOFT betrieben. Bitte senden Sie eine E-Mail an support(at)payyo.ch für alle Anfragen zu Ihren Kreditkartenzahlungen und Rückbuchungen.